alternative Nachweise / Belege

Zu dem Thema Nachweiserbringung schreibt das Gesetz grundsätzlich in den meisten Fällen die Art des Dokuments nicht konkret vor. Es wird lediglich gesagt, dass die jeweilige Angabe nachzuweisen ist. Dazu eigenen sich in der Regel gewisse Dokumente (z. B. zum Nachweis von Einkommen - Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid, zum Nachweis des Krankenversicherungsstatus - ein Schreiben der Versicherung, ...).

Auch andere Dokumente können genutzt werden. Wichtig ist, dass aus dem Nachweis die Höhe des angegebenen Wertes hervorgeht. Die Dokumente prüft letztendlich Dein zuständiges BAföG Amt. Wir können daher nur eine generelle Empfehlung dafür aussprechen, welche Angaben mit welchen Dokumenten nachgewiesen werden können. Ob und welche anderen Nachweise das BAföG Amt noch anerkennt, können wir Dir leider nicht im konkreten Einzelfall sagen. Wende Dich dazu bitte an Dein für Dich zuständiges Amt.