Angaben zu den Geschwistern

Die Angaben der Geschwister sind wichtig, damit das Bafög-Amt Unterhaltspflichten ermitteln und somit Deinen Anspruch bzw. die Höhe Deiner Förderung genau berechnen kann. Anzugeben sind:

  • Eheliche Kinder
  • für ehelich erklärte Kinder
  • nichteheliche Kinder und Adoptivkinder
  • im elterlichen Haushalt aufgenommene Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Enkelkinder

In der Regel sind hier Geschwister anzugeben, die sich in Ausbildung befinden oder in dem Haushalt Deiner Eltern leben, wenn diese von Deinen Eltern Unterhalt bekommen, während Du BAFöG beziehen möchtest.

In einem Fall, wo sicher keine Unterhaltspflicht (mehr) besteht, müssen die Geschwister nicht angegeben werden.

Auch Du musst Dich als Antragsteller nicht noch einmal an dieser Stelle eintragen.