Bewilligungszeitraum (BWZ)

BAföG wird immer nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt – den Bewilligungszeitraum. Er beginnt mit dem Monat der Antragstellung und hat in der Regel eine Dauer von zwölf Monaten, kann aber auch kürzer oder länger ausfallen. Mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Folgeantrag zu stellen, wenn eine Unterbrechung der Zahlungen verhindert werden soll.