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Frist abgelaufen / kurzfristige Antragstellung

Eine "kurzfristige" Antragstellung ist egal bei welcher Antragsart möglich.

Damit pünktlich zu Beginn des Förderungszeitraums die Förderung auf Deinem Konto ankommt, empfehlen wir, den Antrag 3 Monate im Voraus einzureichen. Bei Auslands-BAföG empfehlen wir sogar 6 Monate, da die Bearbeitungszeit seitens der Ämter erfahrungsgemäß etwas dauern kann. Wird ein Antrag später gestellt und womöglich nicht rechtzeitig vom Bafög-Amt bearbeitet, erfolgt die Zahlung eventuell erst nach Antritt des Auslandaufenthalts.
Wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung besteht, verfällt dieser nicht durch eine kurzfristige Antragstellung. Die Förderung wird dann in der Regel für den gesamten angegebenen Förderzeitraum erteilt.

Für eine schnelle Bearbeitung des Antrags von seitens des Bafög-Amtes ist es wichtig, dass der Antrag alle Angaben und vor allem auch alle Nachweise enthält! Über meinBafög stellst du dies auf jeden Fall sicher!

Beachte aber, dass Bafög nicht rückwirkend beantragt werden kann!