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Höchstsatz

Der BAföG-Höchstsatz ist von der Ausbildungsart abhängig. Für Studierende liegt der Höchstsatz bei 934 € im Monat, für Schüler bei 903 €. 

Die Berechnung der Förderung setzt sich aus einem Grundbedarf und gegebenenfalls aus einer Wohnpauschale, einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie einem Kinderbetreuungszuschlag zusammen. 

Das BAföG setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren zusammen und ist in seiner Berechnung relativ komplex und individuell, da es ebenfalls vom eigenen Vermögen, Schulden und Einkommen als auch dem Einkommen von Eltern oder Ehepartnern abhängig ist. Auch Geschwister können ausschlaggebend sein für die Berechnung Deiner BAföG-Förderung.

Wie hoch ist denn jetzt der BAföG-Höchstsatz?

Art der Ausbildungsstätte

Höchstsatz

  • Hochschule
  • Akademie
  • Höheren Fachschule
934 €
  • Fachschule die eine abgeschlossene
    Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendgymnasium
  • Kolleg
903 €
  • Fachoberschulklasse die eine
    abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschule
  • Berufsaufbauschule
  • Abendrealschule
858 €
  • Berufsfachschule oder Fachschulkasse,
    wenn diese in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang
    einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
754 €
  • Weiterführenden allgemein bildenden Schule
  • Berufsfachschule
  • Fach- oder Fachoberschulklasse (die keine
    abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)
*754 €

* Wichtig: In diesem Fall kannst Du nur BAföG bekommen, wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnst. Dazu musst Du entweder

  • verheiratet oder verpartnert sein und einen eigenen Haushalt führen
  • mit mindestens einem Kind zusammenleben und einen eigenen Haushalt führen
  • oder Deine elterliche Wohnung ist so weit von der Ausbildungsstätte entfernt, dass Du in einen eigenen Haushalt ziehen musstest

Höchstsatz beim Auslands-BAföG?

Einen BAföG-Höchstsatz i.H.v. 1.781 € kann man bei einem Auslandsstudium für 12 Monate z.B. in Japan erreichen. BAföG-Höchstsatz für andere Länder kann abweichen.

Bedingungen und Zusammensetzung für Auslands-BAföG:

  • Reisekostenzuschlag: 500 € innerhalb der EU / 1.000 € außerhalb der EU für den gesamten Auslandsaufenthalt.
  • Studiengebühren im Ausland: bis zu 5.600 € für maximal ein Studienjahr sind möglich (Nachweis der Ablehnung eines Befreiungsgesuches nötig).
  • Auslands-Krankenversicherung: Zusätzliche Kosten werden bis zu 94 € pro Monat übernommen (nur auf Antrag).
  • landesspezifischer Zuschlag: Für bestimmte Länder außerhalb der EU gibt es je nach Land einen zusätzlichen monatlichen Auslandszuschlag, z.B. Japan 203 €, Norwegen 122 €.

 

Weitere Informationen, Bedingungen und Details findest Du hier: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-hoechstsatz/