Wann kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden?

Ist das aktuelle Einkommen Deiner Eltern oder Deines Partners geringer als vor zwei Jahren, kann ein Antrag auf Einkommensaktualisierung gestellt werden (Formblatt 7 - Aktualisierung des Einkommens). Das Formblatt muss entsprechend ausgefüllt und an das zuständige BAföG-Amt gesendet werden.

Du musst selbst den Antrag während Deines Bewilligungszeitraums stellen.

Der Antrag ist nur dann zulässig, wenn das Einkommen eines Elternteils oder Deines Partners voraussichtlich wesentlich niedriger ist als vor zwei Jahren. 

Das niedrigere Einkommen muss glaubhaft gemacht werden.

Beachte dabei aber, dass der Förderungsbetrag zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet wird.