Was bedeutet ein Fachrichtungswechsel und welche Auswirkung hat er auf meine Förderung?

Ein Fachrichtungswechsel ist immer dann gegeben, wenn Du nach Beginn Deiner zu fördernden Ausbildung - z. B. BWL Studium - die Fachrichtung gewechselt hast (z. B. zu Wirtschaftsrecht). 

Bis zu Beginn des 4. Fachsemester kannst Du dies unter der Angabe eines wichtigen Grundes tun, ohne dass es Einfluss auf Deine Förderung hat. 

Wechselst Du die Fachrichtung zum ersten Mal wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund vorgelegen hat und der Fachrichtungswechsel unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen wurde. Das gilt aber nur, wenn Du bis zum 3. Fachsemester wechselst.

Nach Beginn des 4. Fachsemesters muss ein unabweisbarer Grund vorliegen.


Beispiel: Du hast 5 Semester Sport studiert. Durch einen Unfall wirst Du leider für immer körperlich beeinträchtigt/behindert sein, sodass Du in den Berufen für die Dein Sportstudium Dich qualifiziert, nicht tätig werden kannst. In diesem Fall kannst Du ein anderes Studium Beginnen, welches wieder gefördert wird.

Die Gründe für den Fachrichtungswechsel sind dem Amt schriftlich mitzuteilen. Bei Annahme des Grundes erhältst Du eine vollständige "neue" Förderung.