Was genau ist ein sogenannter "Mini-Job"?

Ein Mini-Job (auch "geringfügige Beschäftigung" oder "520-Euro-Job") ist eine entweder nur kurz andauernde Tätigkeit oder eine längerfristige Tätigkeit, bei der der Lohn eine gesetzlich bestimmte Höchstgrenze nicht (häufig/dauernd) überschreitet. Die monatliche Höchstgrenze in Deutschland beträgt 520 Euro. Durch die Einstufung als geringfügige Beschäftigung entfallen für den Arbeitnehmer die Beträge zu allen Sozialversicherungen bis auf die Rentenversicherung. Allerdings kann der Arbeitnehmer sich auch von der Rentenversicherungen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung befreien lassen. Die Lohn- und Kirchensteuer kann pauschal abgeführt werden.