Das Flexibilitätssemester ist eine neue Regelung, die mit der 29. BAföG-Novelle ab dem Wintersemester 2024/2025 eingeführt wurde. Es ermöglicht BAföG-Empfängern, einmal in ihrem Studium ein zusätzliches Semester über die normale Förderdauer hinaus zu bekommen – und das ohne jegliche Begründung! Das heißt, du kannst einfach auf Antrag ein Semester länger BAföG beziehen, auch wenn du die Regelstudienzeit überschreitest.
Das Flexibilitätssemester gibt es allerdings nur einmal während des gesamten Studiums. Wer es im Bachelor nutzt, kann es im Master nicht mehr nutzen.
Um das Flexibilitätssemester nutzen zu können, musst du im Bachelor, Diplom oder Staatsexamen einen erfolgreichen Leistungsnachweis erbracht haben. Du kannst das Flexibilitätssemester nicht einfach dazu verwenden, um den Leistungsnachweis aufzuschieben – es muss ein erfolgreiches Semester vorliegen.
Es gilt außerdem: Du kannst das Flexibilitätssemester nur direkt im Anschluss an die reguläre Förderdauer beanspruchen. Es ist also nicht möglich, es „aufzusparen“ und später zu nutzen. Außerdem müssen für dieses Semester alle üblichen BAföG-Bedingungen erfüllt sein.