Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro, der dir hilft, die ersten Studienausgaben zu decken – wie z. B. für die IT-Ausstattung, Lernmaterialien, die Mietkaution oder Umzugskosten.
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die mit einem Studium beginnen und bei Studienbeginn noch unter 25 Jahre alt sind.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass du im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen wie z. B. Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten hast.
Die Studienstarthilfe wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Nur wenn du bestimmte Sozialleistungen erhalten hast, kannst du Studienstarthilfe beantragen. Treffen die Voraussetzungen nicht auf dich zu, kannst du leider keine Studienstarthilfe beantragen.
Wichtig: Für den Antrag gibt es eine gesetzliche Frist. Deshalb solltest du die Studienstarthilfe möglichst schnell beantragen.