Welches Amt ist für mich zuständig?

Wenn Du Studenten-BAföG beantragt hast, wird automatisch das zuständige Amt rausgesucht und seht im Anschreiben. Das Anschreiben findest Du wie auch Deinen Antrag im Downloadordner.

Für Schüler ist grundsätzlich das Amt am Wohnort des Schülers zuständig, solange er oder sie bei seinen Eltern/einem Elternteil wohnt.

Solltest Du nicht bei Deinen Eltern wohnen, so geht Dein Antrag auf Schüler-BAföG an das ortsansässige Amt Deiner "Schule". Bitte beachte, dass Städte und Gemeinden für Schüler meist eine BAföG-Abteilung im Rathaus haben und die Anträge nicht (wie bei den Studierenden) im Studierendenwerk bearbeitet werden.

Eine vollständige Liste Deines für Dich zuständigen BAföG-Amtes findest Du unter: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/inland---schulische-ausbildung-einschliesslich-praktika--487.php