Wer wird gefördert?

Ob Dein KfW Antrag bewilligt wird, hängt davon, ob Du an einer staatlich anerkannten Hochschule (Sitz in Deutschland) immatrikuliert, zum Finanzierungsbeginn nicht älter als 44 Jahre alt bist und zu einer der folgenden Gruppe dazu gehörst:
  • deutsche Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland
  • EU-Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt und Meldung in Deutschland (mindestens 3 Jahre)
  • Familienangehörige (gleich welcher Staats­bürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
  • Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse