Wie gebe ich Werbungskosten an?

Werbungskosten werden grundsätzlich pauschal in Höhe von 1.230 € (ab Januar 2023, bis Januar 2023: 1.200 €) bei der Berechnung des Einkommens berücksichtigt, wenn es sich um Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit handelt (Arbeitnehmer).

Erhöhte Werbungskosten können grundsätzlich sowohl von den Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern als auch von dem Antragsteller selbst geltend gemacht werden. Hierzu gibt es kein spezielles Formblatt. 

Wichtig ist, dass die erhöhten Werbungskosten glaubhaft gemacht also nachgewiesen werden müssen. Wenn sie von den Finanzbehörden bereits anerkannt worden sind, müssen die finanzamtlichen Unterlagen hierüber als Nachweis dem BAföG-Antrag beigefügt werden. Wenn das nicht der Fall ist, müssen die Werbungskosten auf andere Weise (z. B. Rechnungen, Quittungen etc.) nachgewiesen werden.

Ob die erhöhten Werbungskosten anerkannt werden, entscheidet das BAföG-Amt.