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Wie läuft die BAföG-Rückzahlung ab?

Nur bei BAföG, das für ein Studium beantragt wird, muss eine Rückzahlung erfolgen.

Die Hälfte Deiner Förderung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss.

Die gleichen Regelungen gelten auch für elternunabhängiges Studenten-BAföG und Auslands-BAföG.

Der Maximalbetrag der BAföG-Rückzahlung liegt bei 10.010€.

Die BAföG-Rückzahlungspflicht beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit.

Als Schüler musst Du Dein BAföG grundsätzlich NICHT zurückzahlen! Der Staat schenkt Dir das BAföG als Vollzuschuss.

Achtung Ausnahme: Beim Meister-BAföG wird Dir auch ein Teil als Zuschuss, ein Teil als Darlehen gewährt.

Für die gesamte Abwicklung der Rückzahlung ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Wir haben leider keine Schnittstelle zu den Ämtern.

Weitere Infos zu dem Thema Rückzahlung findest Du hier: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-rueckzahlung/