Wie viel darf ich verdienen?

Prinzipiell gilt die Regel, dass man neben der Bafög-Förderung einen Mini-Job (520 €-Job) ausüben darf.

Bei einer beispielhaften Antragstellung für 12 Monate gibt es für das gesamte Jahr einen Freibetrag, den Du mit Deinem Nebenjob neben dem BAföG nicht überschreiten darfst. Verdienst du mehr, wird Dein über dem Freibetrag liegende Verdienst auf Deine Förderung angerechnet, dass heißt, dass Dein BAföG gekürzt wird.

Es ist wichtig, dass Du die Einnahmen brutto, also ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben, im Antrag aufführst. Dabei ist die Summe anzugeben, die Du während des gesamten Bewilligungszeitraumes verdienen wirst.

Der tatsächliche Betrag, den Du im Rahmen eines Minijobs verdienen darfst, berechnet sich wie folgt:

  Im Jahr Im Monat
Bruttoeinkommen im BWZ (12 Monate)   6.270,00 €   522,50 €
- Werbungskostenpauschale - 1.230,00 € - 102,50 €
- 21,6 % Sozialversicherungspauschale - 1.088,64 € -   90,72 €
Verbleibendes Einkommen:    3.951,36 €    329,28 €

Du machst eine Ausbildung und bekommst Gehalt? Dieses wird voll auf Dein BAföG angerechnet. Hier gibt es also keinen Freibetrag.

Weitere wichtige Informationen wie zum etwaigen Sonderfällen (Befreiung von der Rentenversicherung, selbstständige Freiberufler/Gewerbeschein) findest Du hier: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-nebenjob/