Wo muss ich den Unterhalt bzw. Unterhaltsleistungen meiner Eltern angeben?

Unterhalt muss in dem Fall angegeben werden, dass ein Elternteil einer unterhaltsberechtigten Person oder Personen Unterhalt zahlt. Dazu zählen z. B.: 

  • geschiedene Ehegattin / geschiedener Ehegatte
  • dauernd getrennt lebende/­r eingetragene/­r Lebenspartner/­in
  • zweite Ehegattin / zweiter Ehegatte
  • Eltern
  • andere Verwandte in gerader Linie (hierzu zählen nicht Verwandte in der Seitenlinie wie Geschwister, Onkel, Tante und Schwiegereltern)

Durch die Angabe kann von den BAföG-Ämtern geprüft werden, ob dafür (weitere) Freibeträge gewährt werden können. 

Du findest die entsprechende Abfrage in unserem Online-Antrag unter dem Reiter "Einnahmen deiner/s Mutter / Vaters" unter der Frage "Unterhaltsleistungen an Andere bezahlt".

Auch Unterhaltsleistungen, die ein Elternteil von einer Person erhält, sind im Antrag anzugeben.

Dazu zählen Unterhaltsleistungen, die ein Elternteil

  • als geschiedener oder dauernd getrennt lebender Elternteil (des Antragsteller; also Dir) von einem Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartner erhält, der nicht in Eltern-/Kind-Beziehung zum Antragsteller (also Dir) steht.

Damit ist Unterhalt, der für gemeinsame Kinder gezahlt wird, ausgeschlossen. Dieser muss somit nicht im Antrag angegeben werden.

Diese Abfrage findest Du ebenfalls unter dem Reiter "Einnahmen deiner/s Mutter / Vaters" unter der Frage "Unterhaltsleistungen".